Wussten Sie schon: Die meisten unserer Staplerkurse sind auch CZV-anerkannt
Die Ausbildung im Bereich «Stapler» wird durch die EKAS-Richtlinie 6518 vorgeschrieben und konkret geregelt. Alle Ausbildungszentren der Swiss Logistics Academy AG wurden auf der Grundlage dieser Richtlinie von der Suva auditiert und für alle Kategorien zertifiziert. Die meisten unserer Staplerkurse werden von der Vereinigung der Strassenämter asa auch als berufsbezogene CZV-Weiterbildung angerechnet.
Das Bedienen von Flurförderzeugen (Stapler) gilt in der Schweiz als Arbeit mit besonderen Gefahren. Gemäss der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV Art. 8) darf der Arbeitgeber solche Arbeiten nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind.
Staplerkurse bzw. die Ausbildung im Bereich Stapler wird durch die EKAS-Richtlinie 6518 vorgeschrieben und konkret geregelt. Alle Ausbildungszentren der Swiss Logistics Academy AG wurden auf der Grundlage dieser Richtlinie von der Suva auditiert und für alle Kategorien zertifiziert. Die meisten unserer Staplerkurse werden von der Vereinigung der Strassenämter asa auch als berufsbezogene CZV-Weiterbildung angerechnet.