Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Kursanmeldung zur Anwendung. Bestehen zusätzliche Zusammenarbeitsverträge, gelten die dort ergänzenden oder abweichend getroffenen Vereinbarungen.
Grundsätzlich ist der Auftraggeber verantwortlich für die Durchführung einer angemessenen Beurteilung pro potenziellen Teilnehmenden für die Teilnahme an einem Kurs. Die minimalen Anforderungen sind in unseren Kursausschreibungen pro Kurs definiert.
Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei unvorhergesehenen Ereignissen (Unfall, Brand, Unwetter, etc.) zu kürzen. Fällt eine Kursleitung aus, kann die Schulleitung einen Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.
Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Lernangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbe- halt der rechtzeitigen Zahlung). Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen bzw. rückerstattet. Bei Unterbestand einer Klasse kann es in Einzelfällen vorkommen, dass wir den Kurs unter Vorbehalt des Einverständnisses der Kursteilnehmenden durchführen, jedoch das Kursgeld entsprechend erhöhen müssen.
Die Schulleitung behält sich vor, Teilnehmende aus einem Kurs begründet auszuschliessen. Bei einem Kursausschluss wird das Kursgeld nicht rückerstattet.
Nachdem Sie sich für einen Kurs angemeldet haben, erhalten Sie von uns einen Anmeldebestätigung und die Rechnung. Der auf der Rechnung aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Die Bezahlung berechtigt zur Teilnahme am Kurs.
Die Abmeldung eines Kurses ist mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt können wir Ihnen das Kursgeld ganz oder teilweise erlassen. Für die Abmeldung brauchen wir von Ihnen eine schriftliche Kursabmeldung. Als Eingangsdatum gilt das Empfangsdatum Ihres Schreibens bei uns. Der Erlass bzw. die Rückerstattung Ihres Kursgeldes ist wie folgt geregelt:
Bis 22 Tage vor Kursbeginn: CHF 40.- Bearbeitungsgebühr
Ab 21 Tage bis 15 Tage vor Kursbeginn: 20% des Kursgeldes
Ab 14 Tage bis 8 Tage vor Kursbeginn: 40% des Kursgeldes
Ab 7 Tage bis unmittelbar vor Kursbeginn: 80% des Kursgeldes
Abmeldungen CZV Kurse:
Für Nichterscheinen oder Abmeldung nach dem Kursstart werden in keinem Fall die Kosten erlassen. Wird durch Sie ein Ersatzkursteilnehmender organisiert, welcher die minimalen Anforderungen erfüllt, wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.- erhoben. Bei Absenzen während des Kurses besteht kein An- spruch auf Reduktion des Kursgeldes. Fehlende Kurstage können nach Absprache in Folgekursen kostenpflichtig nachgeholt werden.
Bis 8 Wochen vor Kursbeginn: CHF 60.- Bearbeitungsgebühr
Ab 8 Wochen bis 6 Wochen vor Kursbeginn: 40% des Kursgeldes
Ab 6 Wochen vor Kursbeginn: 80% des Kursgeldes
Die Teilnehmenden erhalten einen Bildungsnachweis pro Kurs, wenn grundsätzlich die Mindestteilnahmedauer von 80% pro Kurs erfüllt wurde. Kurse, die einen Tag dauern müssen für die Ausstellung eines Bildungsnachweises zu 100% besucht werden. Dies entspricht auch der Vorschrift der asa für Kurse in den Berei- chen CZV.
Die Infrastruktur gewährleistet bezüglich Art, Anzahl und Ausstattung die Durchführung von Kursen für Erwachsene. Voraussetzungen dafür sind Unterrichtsräume von geeigneter Grösse, Tageslicht, einwandfreie Sicht bei künstlicher Beleuchtung, Belüftung, ergonomische Schreibgelegenheiten für aller Teilnehmer/Innen. Geeignete Räume für Gruppenarbeiten und Schutz vor Umgebungslärm muss gewährleistet sein. Wir als Kursanbieter erfüllen diese Anforderungen an unseren eigenen Schulungsstandorten. Diese Anforderungen haben auch Gül- tigkeit für Kurse, welche bei Kunden vor Ort durchgeführt werden. Sollten die Gegebenheiten nicht den Anforderungen entsprechen, behält sich der zugeteilte Kursleiter das Recht vor, einen Kurs nicht zu beginnen oder abzubrechen. Es erfolgt keine Rückerstattung des Kursgeldes.
Als Kursanbieter verfügen wir über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung und decken somit die Risiken in den eigenen Ausbildungszentren (inkl. Staplerfahrschule). Grobfahrlässigkeit oder Vorsatz durch Teilnehmende sind davon ausgeschlossen. Die Kursteilnehmenden sind verpflichtet, die auf dem Schulgelände geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften ebenso wie die dort geltenden Ordnungsbestimmungen einzuhalten. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen in unseren Ausbildungszentren übernehmen wir keine Haftung.
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
Für Kurse im Bereich CZV (Chauffeuren-Zulassungs-Verordnung) sind wir als Kursanbieter an die folgenden zusätzliche Richtlinien der asa (Vereinigung der Schweizer Strassenverkehrsämter) gebunden.
- Mit der Anmeldung der Teilnehmenden benötigen wir mit dem Geburtsdatum zusätzlich die FAK-Nummer (Führerausweis in Kreditkartenformat). Ohne diese Information kann keine asa-Bestätigung erstellt werden.
- Mutationen oder Ergänzungen von Teilnehmerdaten (z.B. die Nachlieferung der FAK-Nummer) können nur bis spätestens am Kurstag erfolgen. Spätere Mutati- onen werden durch die Swiss Logistics Academy AG bei der asa abgeklärt und bei positiver Rückmeldung beantragt. Pro Kursnachtrag wird der Betrag von CHF 40.- sowie CHF 30.- Bearbeitungsgebühr pro Bestellung erhoben.
- Vereinbarte Kursorte können maximal bis 8 Wochen vor Kursbeginn ohne Kos- tenfolge mutiert werden. Für Mutationen innerhalb dieser Frist verrechnen wir pro Kurs CHF 160.- (CHF 120.- für Mutation der asa, CHF 40.- Bearbeitungs- gebühr Kursanbieter).
- Die maximale Gruppengrösse pro Kurs wird von der asa vorgeschrieben und darf in keinem Fall überschritten werden (auch nicht durch zusätzliche Teilneh- mende, die keine asa-Bestätigung benötigen).
Die Vervielfältigung der Kursunterlagen für nicht genehmigte Zwecke, die Weitergabe, Verwertung und Mitteilung ihres Inhaltes an Dritte ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadenersatz.
Bei Verzug von Zahlungsverpflichtungen sind die Unternehmen der Sulser Group berechtigt, pro Zahlungserinnerung eine entsprechende Mahngebühr und einen Verzugszins zu erheben.
Mahnstufe 1: Zahlungserinnerung keine Mahngebühr
Mahnstufe 2: Mahnung Mahngebühr CHF 5.00
Mahnstufe 3: Betreibungsandrohung Mahngebühr CHF 10.00
Mahnstufe 1: Zahlungserinnerung kein Verzugszins
Mahnstufe 2: Mahnung kein Verzugszins
Mahnstufe 3: Betreibungsandrohung 5% Verzugszins auf den Rechnungsbetrag bei Fälligkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit ab 01.10.2023.
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Swiss Logistics Academy AG ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Dielsdorf.