Neue Krankurse bei der Swiss Logistics Academy AG
Besuchen Sie uns an der Messe «Transport.CH» vom 8. bis 11. November in Bern. Wir stellen Ihnen hier unsere neuen Kurse für 2024 vor: Beachten Sie hier besonders unsere Krankurse! Die Anpassungen in der Kranverordnung traten am 1. September 2023 in Kraft und wir bieten Ihnen hierzu die gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungen für die sichere Verwendung von Kranen an.
Wer in der Schweiz einen Fahrzeug-, Hallen-, Brücken oder Industriekran bedient, muss einen gültigen schweizerischen Kranführerausweis oder Lernfahrausweis. Der Kranführerausweis wird von der Suva ausgestellt.
- Stellen Sie deshalb als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin sicher, dass alle Mitarbeitenden, die Krane bedienen, über die notwendige Ausbildung und einen gültigen Kranführerausweis verfügen.
- Wer einen ausländischen Kranschein besitzt, kann den Umtausch in einen schweizerischen Kranführerausweis beantragen.
Das Mindestalter für die Kranprüfung beträgt 18 Jahre. Jüngere Lernende dürfen diese Tätigkeit nur gemäss Bildungsplan ausführen.
Neu: Gesetzliche Anpassung der Kranverordnung per 01.09.2023
Fahrzeugkrane sowie Hallen-, Brücken und Industriekrane zu bedienen, ist ein anspruchsvolle Aufgabe. Es gilt als Arbeit mit besonderen Gefahren. Deswegen ist eine Ausbildung Pflicht. Gemäss Anpassung der Kranverordnung per 1. September 2023 wurden die gesetzlichen Vorgaben dazu nochmals angepasst.
Die Swiss Logistics Academy AG bietet Ihnen hierzu die geeigneten und gesetzeskonformen Weiterbildungen gemäss Kranverordnung an.